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FAQ - Fragen & Antworten

Auf dieser Seite findet Ihr einige Fragen, die ihr euch vielleicht schon gestellt habt und ihre Antworten dazu:

WaLeWi

  • Was bedeutet WaLeWi?

    WaLeWi beinhaltet unsere Vision und zugleich die drei Säulen unseres Vereins: wachsen, leben und wirken. Wir wollen zusammen wachsen, bewusst leben und nach außen wirken! Unser Leitbild findest du unter folgendem Link.

  • Was unterscheidet WaLeWi von anderen Baugruppen?
    Die Säule des Wirkens orientiert sich auf unsere Umwelt und umfasst Angebote für unsere Nachbarschaft, welche von den Bewohner*innen organisiert werden: einen kostenfreien Initiativenraum, eine quartiersweite Foodcoop und die Organisation von kulturellen Veranstaltungen.

  • Seid ihr ein Bauträger/Genossenschaft?
    Wir sind als Verein organisiert und mieten unsere Häuser von gemeinnützigen Bauträgern.

  • Werdet ihr das Haus kaufen?
    Nein, unsere Häuser bleiben im Besitz der gemeinnützigen Bauträger, wir mieten diese Häuser per Generalmietvertrag.

  • Seid ihr auf Gewinn ausgerichtet bzw. ein kommerzielles Angebot?

    Nein, als eingetragener Verein sind wir per Gesetz unseren Mitgliedern verpflichtet, sämtliche Erträge für die Erbringung des Vereinszwecks zu verwenden. Außerdem erfolgt jegliches Einbringen bei uns ehrenamtlich.

  • Seid ihr gemeinnützig?

    Wir versuchen mit unserem Wirkenkonzept einen gemeinnützigen Beitrag für unser nachbarschaftliches Umfeld zu liefern. Über eine abgaberechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Wohnungen

  • Welche Wohnungen sind noch frei?

    Wir planen die Wohnungseinheiten erst zu vergeben, wenn wir eine Mitgliederanzahl von zwei Drittel der Hausbewohner*innen erreicht haben. Die Vergabe geschieht in einem gemeinschaftlichen und moderierten Prozess, der Ende 2025 erfolgen soll.

  • Wie groß sind die Wohnungen?

    Unsere Wohnungen orientieren sich an den SMART-Kategorien der Stadt Wien:

B-Einheit (ca. 50 m2, 2 Zi.)

C-Einheit (ca. 70 m2, 3 Zi.)

D-Einheit (ca. 80 m2, 4 Zi.)

E-Einheit (ca 100 m2, 5 Zi.)


Clusterwohnungen sind entsprechend kleiner. Dort gibt es auch 1-Zimmereinheiten mit ca. 30 m2.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer „normalen“ Wohnung und einer Clusterwohnung?
    
Die Wohnungen im Cluster sind kleiner gestaltet und können 1-3 Zimmer (30-60 m²) haben. Die Ausstattung ist im Vergleich zu den normalen Wohnungen entsprechend kompakt gehalten: Bad+WC nicht getrennt, keine Badewanne, kein Abstellraum, kleine Küchenzeile, kleinere Zimmer, keine privaten Balkone. Dafür teilt man sich einen Gemeinschaftsbereich mit anderen Clusterbewohnern (siehe Cluster)

  • Haben alle Wohnungen einen Balkon?
    
Alle regulären Wohnungen haben einen Balkon, Clusterwohnungen teilen sich einen größeren Gemeinschaftsbalkon.

  • Wie werden die Wohnungen ausgestattet sein?
    
Folgender Standard wird angestrebt: Parkettböden, Holz-Alu-Fenster, außenliegender Sonnenschutz, Handtuchheizkörper, Handwaschbecken im WC, Lehmbauplatten in Wohnräumen.

  • Kann ich meine Wohnung bei Erstbezug individuell anpassen?

    Nein, aufgrund diverser Erfahrungen mit Problemen bei der Wiedervergabe und der zusätzlichen Kosten ist das bei uns nicht möglich.

Cluster

  • Haben Clustereinheiten ein eigenes Bad/Küche ?
    
Ja, und 1-3 private Wohnräume

  • Haben Clustereinheiten nur ein „großes“ Zimmer
?
    Nein, es gibt unterschiedlich große Einheiten (30 - 60 m2, 1-3 Zimmer) in einem Clusterverbund. Nähere Informationen findest du hier.

  • Wie funktioniert das Clusterwohnen?

       Nähere Informationen dazu findest du auch hier.

 

Gemeinschaftsflächen

  • Welche Gemeinschaftsflächen gibt es?

       Im Erdgeschoß befinden sich ein bis zwei große Veranstaltungsräume 

       ("Initiativenräume") und eine große Gemeinschaftsküche die direkt in den Innenhof

       führt. Neben Food-Coop und Fahrrad- bzw. Kinderwagenraum wird im Erdgeschoß auch

       eine Aula mit zusätzlichem Gemeinschaftsangebot eingerichtet. Am Dach des Gebäudes

       wird sich ein kleiner Wintergarten befinden und viel Freifläche für Sitzgelegenheiten,

       urban gardening, Yoga, und ähnlichem. Zwischen den beiden Türmen, im 1. Stock,

       kommt ein kleiner Garten zum ruhigen, entspannten Verweilen. Im Keller werden die

       Werkstatt und Lagerräume sein.

  • Werden Gemeinschaftsflächen auch von externen Menschen benutzt?

  • Die meisten Gemeinschaftsflächen dienen ausschließlich der Hausgemeinschaft und können von externen Menschen nur als geladene Gäste genutzt werden. Die Initiativenräume im Erdgeschoß sollen auch externen Menschen für Veranstaltungen und Initiativen im Grätzl zur Verfügung gestellt werden, natürlich in Abstimmung mit der Hausgemeinschaft.

  • Kann ich einen Initiativenraum für ein entgeltliches Angebot nutzen (z.B. Yogagruppe)?

       Dieser Punkt wurde im Verein noch nicht festgelegt.  Solltest du hierzu konkrete 

       Vorstellungen und Wünsche haben kannst du diese gerne einbringen.

 

Ökologie

  • Welcher Baustoff wird verwendet?

    Beide Häuser werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Wir streben einer Verwendung von CO2-reduzierten Betonen bzw. Lehmbetonen an.

  • Welches Heizsystem verwendet ihr? 

    Das Heizen und Kühlen erfolgt bei beiden Häusern über die Wände und Decken. Eine Wärmepumpe kann die notwendige Wärme aus Erdsonden unter dem Haus entziehen und den Wänden und Decken zuführen. Die zum Betrieb notwendige Energie dafür bekommen wir aus Solarpanelen auf den Dächern und sowie zugekauften Strom. In Oberlaa wird das System mit einem Fernwärmeanschluss komplementiert.

  • Habt ihr ökologische Aspekte in eurer Bauweise berücksichtigt?
    Neben dem innovativen Heiz-/Kühlsystem durch die Bauteilaktivierung, werden beide Häuser auch mit Fassadenbegrünung ausgestattet. Die Bewässerung erfolgt über Regenwasserzisternen (Meischlgasse). Zudem sorgt ein außenliegender Sonnenschutz für einen geringen Wärmeeintrag und übers Eck angelegte Wohnungen ermöglichen eine gute Lüftung. Beide Projekte streben eine maximale Unversiegelung des Bodens an. Diese geschieht durch eine zentrale Tiefgarage (Meischlgasse) bzw. durch einen hohen Erdkoffer (Oberlaa).

 

Kosten im Wohnprojekt

  • Sind im angegebenen Benützungsentgelt die Gemeinschaftsflächen inkludiert?

       Ja, die Mieten beinhalten bereits die Benützung der Gemeinschaftsflächen

  • Welche Beiträge muss ich zahlen und wann werden diese fällig?

       Es gibt eine Beitrittsgebühr (aktuell: €1.000), welche gleich im Monat des Vereinseintritts

       fällig wird. Es gibt einen monatlichen Mitgliedsbeitrag (aktuell: €25,0), welcher nach

       dem Eintritt monatlich fällig wird. Kurz vor Einzug wird ein Eigenmittelbeitrag an den 

       Bauträger fällig (€60/m² in der Meischlgasse und €80/m² in der Kurbadstraße). Dieser

       wird bei Auszug rückerstattet. Es gibt ein monatliches Benützungsentgelt (€10.72/m² in  

       der Meischlgasse und €12.14/m² in der Kurbadstraße). Darüber hinaus könnte ein  

       Ausstattungsbeitrag (max. €1.250) hinzukommen, welcher kurz vor Einzug fällig werden 

       würde. WaLeWi hat jedoch das Ziel, diese Kosten gänzlich aus den Reserven der

       Mitgliedsbeiträge zu finanzieren, womit dieser Beitrag entfallen würde.

  • Sind die Beiträge pro Person oder pro Wohnung zu sehen?

       Beitrittsgebühr je Mitglied (aktuell: €1.000)

       Monatlicher Mitgliedsbeitrag je Mitglied (aktuell: €25,0)

       Eigenmittelbeitrag je Wohnung (von den Quadratmetern abhängig)

       Benützungsentgelt je Wohnung (von den Quadratmetern abhängig)

       Ausstattungsbeitrag je Mitglied (max: €1.250)

  • Wie viel wird mich das Leben im Wohnprojekt in Summe kosten?

      Kalkulationen zu den monatliche Kosten findet ihr hier.

Soziokratie

  • Was bedeutet Konsent?
    Beschlüsse können nur in Kreissitzungen getroffen werden, wenn kein begründeter Einwand (= Konsent) vorliegt. Begründeter Einwand ist aber kein VETO-Recht:
    der Einwand ist nur dann begründet, wenn dem Kreis erklärt wird, warum das gemeinsame Ziel nicht erreicht werden kann bzw. gefährdet ist (Ermessen liegt im Einbringer).

    Vorteile
    (a) Gesamter Kreis fällt Beschluss und trägt Verantwortung = es gibt kein „das haben die anderen entschieden“ (außer ich war nicht dabei an dem Tag, dann kann ich diesen Beschluss noch einmal aufrollen).
    (b) Jeder wird gehört, ist gleich viel „wert“ und kann nicht übergangen werden
    (c) Unterschied Basisdemokratie - es gibt keine unglücklichen Überstimmten, alle haben gemeinsam entschieden.
    -> Entscheidungen sind insgesamt langfristiger!

  • Ist die Entscheidungsfindung im Konsent nicht super langwierig?
    Tatsächlich haben wir nur wenige begründete Einwände erlebt, die nicht an Ort und Stelle durch die Moderation bzw. durch die Kreismitgliedern gelöst werden konnten.

  • Was macht ihr wenn es schwieriger wird?
    Möglich wäre: (a) die Entscheidung zu verschieben und zusätzliche Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten, (b) den Beschluss abzuändern (ergänzen/verkürzen), (c) Beschluss auf Zeit treffen (Testphase) oder auch (d) Beschluss an den nächsthöheren Kreis delegieren.

  • Ist so eine Management-Struktur wie die Soziokratie nicht zu aufwändig für ein Wohnprojekt?
    Im Buch Creating a Life Together: Practical Tools to Grow Ecovillages and Intentional Communities von Diana Leafe Christian wurden Eckpunkte für das Gelingen von gemeinschaftlichen Initiativen analysiert. Nur 5 % der Initiativen schaffen die erfolgreiche Umsetzung. Gemeinsam haben Sie u.A.: Gutes Management (=transparente Entscheidungsstrukturen), Konsent
    Ein Projekt welches das gemeinsame Leben von 100 Menschen in zwei Häusern im Wert von jeweils € 8.000.000 umsetzt sollte entsprechende Entscheidungs-/Verwaltungsstrukturen haben

  • Gibt es einen Obmann/Obfrau?
    
Nein, als vertretungsbefugtes Organ haben wir ein Kollegialorgan bestehend aus drei Sprecher*innen, welches von den Mitgliedern alle zwei Jahre gewählt wird. Gezeichnet wird immer zumindest zu zweit.

 

Mitglied werden

  • Ab wann bin ich Mitglied im Wohnprojekt?
    Der Mitgliederaufnahmeprozess gliedert sich in verschiedene Phasen, die ein gegenseitiges Kennenlernen bestmöglich unterstützen sollen. Mit der Aufnahme beginnt eine 6-monatige Probephase in der man im Verein mitarbeiten und Entscheidungen mitbestimmen kann. Nach Ende der Probephase, sofern es beidseitig keine Bedenken gibt, ist man automatisch ordentliches Mitglied.

  • Kann jede*r bei euch mitmachen?
    Bei WaLeWi sind alle Personen willkommen – unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Lebensform und Kultur – die im Sinne unseres Leitbilds gemeinschaftlich zusammenleben wollen. die wohlwollend, solidarisch und in Gleichberechtigung der Geschlechter miteinander Gemeinschaft anstreben. Unsere Gruppe profitiert von der Vielfalt und Individualität der Be‐ wohner*innen und bekennt sich zur Diversität. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass unsere Häuser geförderte Wohnheime sind. Es gilt daher die Verdienstgrenzen einzuhalten, Eigentum in Wien muss aufgegeben werden.

  • Kann ich mich bei Walewi „vormerken„ lassen?
    Nein, wir haben jährliche Erweiterungsrunden (siehe Link Mitglied werden) zur Findung der zukünftigen Bewohner*innen. Je früher Du dabei bist, desto größer ist dein Mitgestaltungsspielraum im Projekt. Außerdem hast Du länger Zeit, um das gemeinsame Organisieren und deine zukünftigen Nachbar*innen bei WaLeWi kennenzulernen und um zu schauen, ob das Projekt für Dich gut passt. 

  • Müssen alle mitziehenden Personen (Partner*in, Kinder, etc.), die später einziehen Mitglied im Verein werden? 
    Personen ab 18 Jahren, die bei WaLeWi wohnen möchten, müssen ordentliche Mitglieder sein.

  • Nach welchen Kriterien wählt Ihr die Mitglieder aus?
    Am wichtigsten ist für uns, dass sich Mitglieder mit unserem Leitbild und den dort verankerten Werten sowie der Vision identifizieren können. Außerdem sind für uns die Integrationsfähigkeit in die Gemeinschaft sowie die Bereitschaft anderen offen zu begegnen, wichtig. Da es sich um geförderte Wohnungen der Stadt Wien handelt, ist es auch wichtig, dass die von der Stadt Wien vorgegebenen Kriterien eingehalten werden

  • Kann ein Mitglied auch ausgeschlossen werden?

       Ja. Durch Sitten- und statutenwidriges oder den Grundsätzen des Vereins  

       schwerwiegend entgegenwirkendes Verhalten kann zum Ausschluss eines Mitgliedes 

       führen. Ein Ausschluss ist aber das letzte Mittel, diesem geht ein Prozess der Klärung 

       voraus.

 

Gemeinschaftsbildung

  • Seid ihr eine Kommune?

       Nein. Bei uns wird der Gemeinschaftsgedanke stärker gelebt als in einem klassischen

       Wohnhaus. Wir versuchen aktiv ein gutes und produktives miteinander im Haus zu 

       gestalten, uns gegenseitig zu helfen und miteinander zu wachsen und zu wirken.

       Gleichzeitig sind auch Individualität und persönliche Freiräume wichtige Bestandteile

       unserer Gruppe.  

  • Wie eng seht ihr es mit der Gemeinschaft?

       Es soll jeder seinen eigenen Zugang dazu finden. Der persönliche Wunsch bzw. Bedarf 

       nach Gemeinschaft ändert sich zudem je nach Lebenssituation. 

  • Wie schafft ihr es, eine diverse Gruppe zu werden?

       Als Orientierung und grobes Ziel dient uns die österreichische bzw. Wiener   

       Demographie. Gleichzeitig spricht das Lebensmodell "Wohnprojekt" erfahrungsgemäß

       nicht die ganze Breite der Bevölkerung an. In diesem Spannungsfeld suchen wir eine 

       möglichst diverse Zusammensetzung u.a. durch geeignete Wahl von Infoformaten, 

       Werbung, etc. 

  • Wie viel muss ich mich zeitlich einbringen? Ist das schon vor dem Einzug notwendig?

       Aktuell wird von 10h/Monat als Richtwert für Mitglieder ausgegangen. Familien oder 

       Menschen in besonderen Situationen können sich entsprechend ihrer zeitlichen

       Ressourcen weniger einbringen, auch Auszeiten sind möglich. Da sich der Verein

       gleichzeitig bereits jetzt auf die Zeit des Zusammenlebens vorbereitet, nicht zuletzt um

       eine Gemeinschaft zu entwickeln.

  • Wie werden Konflikte in der Gruppe behandelt?

       Wir haben eine Rolle (verantwortliche Person(en)) für die Bearbeitung von Konflikten

       eingerichtet. Ziel ist es, in regelmäßigen Abständen ein Stimmungsbild der Mitglieder

       einzuholen und zu erkennen, was die Mitglieder derzeit beschäftigt. Kommt es zu einem

       konkreten Konfliktfall, wird eine Begleitung in der Bearbeitung des Konfliktes angeboten

       oder Unterstützung von außen eingeholt.

 

Leben im Wohnprojekt

  • Können meine Haustiere ins WP einziehen?

       Derzeit haben wir uns auf folgende Regeln geeinigt:

       Tierhaltungs-Richtlinie --> Die Mitnahme von giftigen Tieren ins Wohnprojekt ist

       ausgeschlossen. Vor der Anschaffung eines Tieres werden die angrenzenden  

       Bewohner*innen (Nachbarwohnungen) um ihren Konsent gebeten (jede*r wird gehört).

       Bei schwerwiegenden Einwänden wird der*die Klima-Manager*in zur Unterstützung bei

       der Lösungsfindung herangezogen.

       [Bereits bei der Vergabe der Wohnungen wird ggf. auf Allergiker Rücksicht genommen]

  • Was bedeutet Wohnungstausch?

       Typischerweise ändert sich der Platzbedarf im Laufe des Lebens. WaLeWi unterstützt    

       dabei die Entscheidung bei geänderten Lebensverhältnissen innerhalb des

       Wohnprojekts in eine andere, passendere Wohnung umzuziehen. Als konkretes Beispiel

       etwa können Familien, bei denen die Kinder ausgezogen sind, später in eine kleinere

       Wohnung innerhalb des Wohnprojekts umziehen.

 

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